Ihre Spende dient der Förderung von Musik, Kultur und Gesellschaft

Die Brassband Überetsch bedankt sich von Herzen für Ihre Unterstützung und weist darauf hin, dass die Spende in der Steuererklärung gemäß Artikel 83 Absatz 1 und 2 des Legislativdekrets Nr. 117/2017 abzugsfähig ist:

Steuerliche Vorteile für Spenden von Privatpersonen

Privatpersonen können einen Betrag im Ausmaß von 35% der Spendensumme bis zu einer Höchstsumme von 30.000 Euro von der Einkommenssteuer abziehen. Alternativ zu diesem Steuerabzug kann eine Reduzierung der Steuergrundlage im Ausmaß von höchstens 10% des erklärten Einkommens gewählt werden.

Zudem können Sie uns auch 5 Promille Ihrer Steuer über die Steuererklärung zuweisen. Es kostet Ihnen nichts mehr und uns ist damit geholfen!

Unsere Steuernummer: Str.-Nr.: 94113140217 

Steuerliche Vorteile für Spenden von Unternehmen

Unternehmen können die gespendeten Beträge von ihrem Betriebseinkommen im Ausmaß von maximal 10% des erklärten Einkommens abziehen. 

Die Brassband Überetsch ist im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen der Provinz Bozen mit Dekret Nr. 349/1.1 vom 08/11/2011 eingetragen.

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